Nutzungsbedingungen, Hallenordnung & AGB´s
1. Die Halle ist ganzjährig geöffnet von 9.00 bis 23.00 Uhr. Veranstaltungstermine und Ausnahmeregelungen (wie z.Bsp.: Feiertage, Öffnungszeiten während der Sommerzeit, Veranstaltungen, etc.) werden im Buchungssystem oder durch entsprechende Aushänge bekannt gegeben.
2. Es gelten die in der aktuellen Webseite dargestellten Preise, einschl. der Platzbeleuchtung. Die Preise sind bis zum jeweiligen Ende der gebuchten Sommer-, Jahres,- bzw. Wintersaison bindend.
3. Die Platzmiete berechnet sich pro Einheit 60 Minuten, wobei auch Einheiten von 30 Minuten (min. aber 60 Minuten) gebucht werden können.
4. Einzelbuchungen sind über unser Online Buchungssystem eBusy zu buchen.
5. Abonnements oder Veranstaltungen (wie z.Bsp. Medenspiele) sind ausschließlich über unser Büro zu buchen. Richten Sie hierzu bitte Ihre Anfrage an: info@rima-sporthalle.de.
6. In der Wintersaison werden an den Wochenenden regelmäßig Medenspiele, Turniere und Veranstaltungen stattfinden. Daher ist samstags ab 17.00 Uhr grundsätzlich keine Abobuchung möglich.
7. Der Betreiber der Halle behält sich zusätzlich das Recht vor, für Medenspiele, Turniere und Veranstaltungen Abostunden zu stornieren. Über den Geldwert der stornierten Stunden erhält der Abonnent eine Gutschrift auf dem Buchungskonto. Eine Auszahlung kann nicht erfolgen.
8.Buchungen können bis 48 Stunden vor geplantem Buchungsbeginn storniert werden. Über den Geldwert der stornierten Stunden erhält der Abonnent eine Gutschrift auf dem Buchungskonto. Eine Auszahlung kann nicht erfolgen.
9. Zahlungsbedingungen: Einzelbuchungen sind ausschließlich über unser Online Buchungssystem zu buchen und per Lastschrift zu bezahlen. Abonnements und Veranstaltungen sind nach Rechnungsstellung entsprechend anzuweisen.
10. Equipment: In der Rima Sporthalle dürfen zur Platzbenutzung ausschließlich Indoorhallenschuhe, die über eine helle und nicht färbende Sohle verfügen, getragen werden. Platz 1 und 2 (Rebound Ace) der Tennishalle dürfen mit entsprechenden Hardcourt- oder Allcourtschuhen bespielt werden. Auf Platz 3 und 4 (Teppich) der Tennishalle müssen die Sohlen der Schuhe zudem profillos und glatt sein.
Schläger, Schuhe und Bälle können vor Ort nicht ausgeliehen werden.
11. Unsere Hallenplätze sind nur zu zweckbestimmten Gründen zu buchen. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewähren, ist die Halle erst 5 Minuten vor Spielbeginn zu betreten. Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.
12. Zum Umkleiden sind die hierfür vorgesehenen Umkleideräume zu benutzen. Für Garderobe etc. wird keine Haftung übernommen.
13. Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der Mieter oder seine Gäste in vollem Umfang.
14. In der Tennis- und Squashhalle sowie in den Sanitärbereichen sind jeglicher Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen strengstens untersagt.
15. Das Anbringen von Plakaten usw., bzw. das Auslegen von Werbematerial bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.
16. In der gesamten Anlage steht nur das Restaurant zur öffentlichen Benutzung frei, die übrigen Räumlichkeiten dürfen nur vom Vermieter, seinen Bevollmächtigten, vom Mieter und seinen Mitspielern betreten werden. Besucher, deren Begleiter sowie Kinder sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.
17. Das Mitbringen von Tieren im Hallenbereich ist nicht gestattet.
18. Jeder Besucher und Mieter hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
19. Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besucher der Tennis- und Squashhalle bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeder Art, innerhalb und außerhalb der Anlagen auf Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen.
20. Die Mieter sind verpflichtet Mitspieler und Besucher auf die strikte Einhaltung der AGB’s hinzuweisen.
21. Die Verletzung der Spiel- und Geschäftsbedingungen hat den Ausschluss von der Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements- bzw. der Einzelstundenmiete zur Folge und führt zum Hausverbot. Anspruch auf Erstattung bezahlter Miete für noch nicht abgespielte Stunden besteht nicht. Auch gegen Besucher kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und weiteren gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
22. Die Sporteinrichtungen werden spätestens 45 Minuten nach der letzten Spielstunde geschlossen.